geschlossen
Gerne sind wir wieder ab Mitte November für Sie da
Das Benutzen sämtlicher Transportanlagen und Pisten geschieht in Verantwortung des Kunden. Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
Der Kunde anerkennt mit der Entgegennahme der Mietsache die AGB und den einwandfreien Zustand der Mietsache. Ist die Mietsache bei der Rückgabe in einem ausserhalb der normalen Abnützung liegenden Zustand, muss der Kunde für den Schaden vollumfänglich aufkommen. Der Kunde hat einen Schaden an der Mietsache bei der Rückgabe zu begleichen. Im Mietpreis ist die obligatorische Schutzgebühr bereits enthalten. Damit ist der Kunde gegen diese Risiken (Bruch und Beschädigung) versichert. Grobfahrlässige Beschädigung ist von der Versicherung ausgeschlossen.
Bei Diebstahl bzw. Verlust eines gemieteten Artikels ist der Kunde haftbar. Der Preis richtet sich nach dem aktuellen Wert des verlorenen Gegenstandes. Der Kunde hat diesen Betrag vor seiner Abreise dem Veranstalter zu bezahlen.
Wird dem Kunden eine versicherte Mietsache gestohlen, so muss er dies unverzüglich beim Polizeiposten Fiesch melden und den Polizeirapport dem Veranstalter übergeben.
Am Mietende muss das gemietete Material vom Kunden vollständig zurückgebracht werden, ansonsten muss dieser für die fehlenden Artikel aufkommen. Es wird nur das Mietmaterial zurückgebucht, das laut Rechnungsbeleg (siehe Barcode Nummer) ausgeliehen wurde. Artikel von anderen Geschäften bzw. anderen Kunden werden nicht berücksichtigt. Der Kunde ist für sämtliche unter seinem Namen gemieteten Artikel verantwortlich.
Der Mietpreis muss im Voraus bezahlt werden
Eine teilweise Rückerstattung der Miete erfolgt nur, wenn sämtliche Bahnanlagen ausser Betrieb sind. Hinzukommt eine teilweise Rückerstattung infolge einer Verletzung, die durch ein ärztliches Zeugnis dokumentiert werden kann. Setzt der Kunde während der Mietdauer freiwillig einen oder mehrere Tage aus, so berechtigt ihn dies nicht zur Rückforderung oder nicht Bezahlung der Miete bzw. einem Teil der Miete.
Die Bindungseinstellung erfolgt ohne Einstellgerät. Die Bindungen werden aber vor und während der Saison laufend auf ihre Funktionstüchtigkeit gemäss Empfehlung des Bundesamtes für Unfallverhütung BFU geprüft.
Bei Unfällen mit Verletzungsfolge, die beim Ausüben einer Aktivität mit Leihmaterial des Veranstalters entstehen können oder Verletzungen die aus Nichtbeachten der FIS Regeln reslutieren, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab. Der Kunde muss selbstständig eine ausreichende Kranken Unfallversicherung (inkl. Sportunfälle) abgeschlossen haben.
Für Gegenstände des Kunden, die in den Räumlichkeiten des Veranstalters deponiert werden, lehnt der Veranstalter jede Haftung ab.
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bellwald.